Was regelt das Sachenrecht im Wesentlichen?

Antwort

Das Sachenrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse von Personen zu Sachen. Es umfasst die Bestimmungen über den Erwerb, den Verlust und den Schutz von Eigentum und Besitz sowie die Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Eigentum**: Die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache. 2. **Besitz**: Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. 3. **Dienstbarkeiten**: Rechte, die es einer Person erlauben, eine fremde Sache in bestimmter Weise zu nutzen. 4. **Pfandrechte**: Sicherungsrechte an einer Sache zur Absicherung von Forderungen. 5. **Grundbuch**: Ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten eingetragen sind. Das Sachenrecht ist ein Teil des Zivilrechts und in Deutschland hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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