Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Das Sachenrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse von Personen zu Sachen. Es umfasst die Bestimmungen über den Erwerb, den Verlust und den Schutz von Eigentum und Besitz sowie die Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Eigentum**: Die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache. 2. **Besitz**: Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. 3. **Dienstbarkeiten**: Rechte, die es einer Person erlauben, eine fremde Sache in bestimmter Weise zu nutzen. 4. **Pfandrechte**: Sicherungsrechte an einer Sache zur Absicherung von Forderungen. 5. **Grundbuch**: Ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten eingetragen sind. Das Sachenrecht ist ein Teil des Zivilrechts und in Deutschland hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]