Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Pro-Argumente für den Warnschussarrest: 1. **Präventive Wirkung**: Der Warnschussarrest kann als abschreckende Maßnahme für Jugendliche dienen, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind. Die Aussicht auf eine kurze Freiheitsentziehung kann sie davon abhalten, schwerwiegendere Straftaten zu begehen. 2. **Frühe Intervention**: Durch den Warnschussarrest wird frühzeitig auf problematisches Verhalten reagiert, was helfen kann, die Entwicklung zu stabilisieren und Rückfälle zu vermeiden. 3. **Alternative zu langen Haftstrafen**: Der Warnschussarrest bietet eine weniger drastische Maßnahme im Vergleich zu längeren Haftstrafen, die oft nicht rehabilitierend wirken. 4. **Individuelle Betreuung**: In vielen Fällen wird der Warnschussarrest mit einem begleitenden sozialen oder therapeutischen Angebot kombiniert, was die Chance auf eine positive Verhaltensänderung erhöht. Kontra-Argumente gegen den Warnschussarrest: 1. **Stigmatisierung**: Der Aufenthalt im Arrest kann zu einer Stigmatisierung führen, die die soziale Integration der betroffenen Jugendlichen erschwert und negative Folgen für ihre Zukunft hat. 2. **Fragliche Wirksamkeit**: Es gibt Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit des Warnschussarrests, da nicht alle Jugendlichen durch diese Maßnahme von weiteren Straftaten abgehalten werden. 3. **Ressourcenintensiv**: Die Umsetzung und Betreuung während des Warnschussarrests erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, die möglicherweise an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten. 4. **Mangelnde Nachhaltigkeit**: Der kurzfristige Charakter des Arrests könnte dazu führen, dass die zugrunde liegenden Probleme der Jugendlichen nicht nachhaltig angegangen werden, was zu einem Rückfall führen kann.
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re...
Es ist rechtlich und moralisch problematisch, einen Staatsanwalt anzulügen. Im Strafverfahren bist du zwar als Beschuldigter nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten, und du darfst schweigen o...