Darf eine Polizistin einen Mann durchsuchen und neben ihm im Auto sitzen, wenn er in Handschellen ist?

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**Ja, grundsätzlich schon – aber nicht grenzenlos. Eine Polizistin darf einen Mann nicht einfach beliebig körperlich durchsuchen, wenn dabei sein Schamgefühl berührt wird; dann gilt in Deutschland grundsätzlich: gleiche Geschlechtszugehörigkeit oder Arzt. Neben ihm im Auto sitzen darf sie dagegen ohne Weiteres, auch wenn er in Handschellen ist.** ## Durchsuchung: entscheidend ist, *wie* durchsucht wird Bei einer bloßen Sicherheitskontrolle über der Kleidung oder beim Abtasten von Jacke, Taschen oder mitgeführten Sachen ist die Rechtslage oft weniger problematisch. Sobald es aber um eine **körperliche Untersuchung geht, die das Schamgefühl verletzen kann**, gilt nach § 81d StPO: Sie soll von einer **Person gleichen Geschlechts** oder von einer Ärztin bzw. einem Arzt vorgenommen werden. Das ist die klare gesetzliche Grundregel bei strafprozessualen Maßnahmen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) Ähnlich formulieren es auch andere Bundesgesetze: Bei Personendurchsuchungen ist grundsätzlich das **gleiche Geschlecht** vorgesehen; Ausnahmen gibt es vor allem dann, wenn **sofortiges Handeln zum Schutz von Leib oder Leben** nötig ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zfdg_2021/__56.html)) ## Was das praktisch bedeutet Eine Polizistin darf einen Mann also **nicht automatisch intim oder entkleidet durchsuchen**, nur weil er festgenommen wurde oder Handschellen trägt. Zulässig kann es aber sein, wenn es nur um eine **schnelle Eigensicherung** geht, etwa um Waffen, Messer oder gefährliche Gegenstände sofort zu finden, oder wenn eine akute Gefahr besteht und kein männlicher Beamter rechtzeitig verfügbar ist. Dann wird aus der Ausnahme keine Höflichkeitsfrage, sondern eine Sicherheitsmaßnahme. Diese Ausnahme ist aber eng zu verstehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zfdg_2021/__56.html)) Der wichtige Unterschied ist also: **Sicherheitsabgriff ja, intime Durchsuchung grundsätzlich nur gleichgeschlechtlich.** ## Neben ihm im Auto sitzen Das ist rechtlich der deutlich unkritischere Teil. Wenn ein Mann bereits in Handschellen ist, darf eine Polizistin **selbstverständlich neben ihm im Polizeiauto sitzen**, ihn begleiten oder sichern. Dafür gibt es kein Verbot nach Geschlecht. Im Gegenteil: Bei Transport und Bewachung entscheidet die Polizei nach **Sicherheitslage und Einsatzorganisation**, nicht danach, ob Beamter und festgehaltene Person dasselbe Geschlecht haben. ## Wenn die Maßnahme zu weit ging Rechtlich problematisch wird es vor allem dann, wenn eine Frau einen Mann **entkleidet, an intimen Stellen durchsucht oder ohne Eilgrund eine schamverletzende Untersuchung** vornimmt. Dann kann die Maßnahme rechtswidrig sein. Entscheidend sind immer **Art der Durchsuchung, konkreter Anlass und Eilsituation** – nicht allein die Tatsache, dass der Mann in Handschellen war. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html))

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