Die Höhe einer Geldauflage im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) bei unterschlagenen Sozialabgaben in Höhe von 48.000 € hängt von versch... [mehr]
Nein, ein Vater darf als Polizist in einem Strafverfahren, in dem sein Sohn beteiligt ist, nicht ermitteln. In solchen Fällen liegt ein sogenannter **Befangenheits- oder Interessenkonflikt** vor. Nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (§ 22, § 23 StPO) sind Polizeibeamte und andere Ermittlungsbeamte von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen, wenn sie selbst oder nahe Angehörige (wie Kinder) betroffen sind. Ziel ist es, die Unparteilichkeit und Objektivität des Verfahrens zu gewährleisten. Der betroffene Polizist muss den Fall abgeben, und die Ermittlungen werden von anderen, unbeteiligten Kollegen übernommen.
Die Höhe einer Geldauflage im Rahmen einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Strafprozessordnung) bei unterschlagenen Sozialabgaben in Höhe von 48.000 € hängt von versch... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]