Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung am Körper bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr ode... [mehr]
Ja, die Polizei kann in bestimmten Situationen verlangen, dass eine Person ihre Pobacken spreizt, insbesondere im Rahmen einer Durchsuchung. Dies kann beispielsweise bei einer sogenannten "körperlichen Durchsuchung" der Fall sein, wenn der Verdacht besteht, dass die Person verbotene Gegenstände oder Drogen versteckt. Solche Durchsuchungen müssen jedoch immer verhältnismäßig sein und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Würde der betroffenen Person durchgeführt werden. In Deutschland regelt das Polizeirecht der jeweiligen Bundesländer sowie die Strafprozessordnung (StPO) die Voraussetzungen und Grenzen solcher Maßnahmen.
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung am Körper bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, zum Beispiel zur Gefahrenabwehr ode... [mehr]
Das Ausziehen vor einer Polizistin (oder einem Polizisten) kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einer Durchsuchung. Dies geschieht in der Regel aus folgenden Gründen:... [mehr]
Die Polizei muss in der Regel dann in eine Schule kommen, wenn es sich um Straftaten handelt, bei denen eine unmittelbare Gefahr besteht, Beweise gesichert werden müssen oder die Schwere der Tat... [mehr]
Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]
Bei einer erpresserischen Entführung (nach deutschem Strafrecht § 239a StGB) ist grundsätzlich die Polizei zuständig. Innerhalb der Polizei übernimmt jedoch in der Regel die K... [mehr]
Eine intime Durchsuchung des Körpers durch die Polizei ein besonders eingriffsintensiver Vorgang und unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Hier der grundsätzliche Ablauf u... [mehr]