Plädoyer im Fall Daschner als Staatsanwalt?

Antwort

Im Fall Daschner, der sich um die umstrittene Anwendung von Folter zur Aufklärung eines Verbrechens drehte, könnte ein Plädoyer als Staatsanwalt folgende Punkte umfassen: 1. **Rechtsstaatlichkeit**: Die Einhaltung der Gesetze und der Menschenrechte ist grundlegend für einen funktionierenden Rechtsstaat. Folter ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich unzulässig. 2. **Vertrauen in die Justiz**: Die Anwendung von Folter untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und die Polizei. Wenn Bürger glauben, dass unethische Methoden angewendet werden, verlieren sie das Vertrauen in die Institutionen, die sie schützen sollen. 3. **Effektivität von Ermittlungen**: Studien zeigen, dass Informationen, die unter Folter erlangt werden, oft unzuverlässig sind. Es gibt effektivere und rechtlich zulässige Methoden, um Informationen zu gewinnen, die nicht gegen die Menschenwürde verstoßen. 4. **Präzedenzfall**: Ein Urteil, das Folter legitimiert, könnte weitreichende Folgen haben und als Präzedenzfall dienen. Dies könnte zu einer Erosion der Menschenrechte führen und die Gesellschaft insgesamt gefährden. 5. **Moralische Verantwortung**: Als Vertreter des Staates ist es die Pflicht, für die Einhaltung der Menschenrechte einzutreten und sich gegen jede Form von Gewalt und Missbrauch zu positionieren. Insgesamt sollte das Plädoyer darauf abzielen, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Notwendigkeit der Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards zu betonen.

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