Mitwirkungsrechte des Personalrats bei Abmahnungen und Fristen im öffentlichen Dienst?

Antwort

Im öffentlichen Dienst hat der Personalrat bestimmte Mitwirkungsrechte, die auch bei Abmahnungen relevant sind. Diese Rechte sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) geregelt. Bei einer Abmahnung hat der Personalrat das Recht, informiert zu werden und kann seine Meinung dazu äußern. Die Frist für die Mitwirkung des Personalrats bei einer Abmahnung ist nicht explizit im BPersVG festgelegt, jedoch sollte die Anhörung des Personalrats vor der endgültigen Entscheidung über die Abmahnung erfolgen. Weitere Informationen findest du im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): [BPersVG](https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/). Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an den zuständigen Personalrat oder eine Rechtsberatung zu wenden.

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