Patientverfügung und Vorsorgevollmacht in Stichpunkten.

Antwort

- **Patientenverfügung**: - Dokument, das Wünsche zur medizinischen Behandlung im Falle der Entscheidungsunfähigkeit festhält. - Regelt, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen. - Gilt für Situationen, in denen der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann (z.B. im Koma). - Wichtig, um den Willen des Patienten zu respektieren und Konflikte zu vermeiden. - **Vorsorgevollmacht**: - Bevollmächtigt eine Person, Entscheidungen in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten zu treffen. - Gilt auch bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers. - Ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Sinne des Vollmachtgebers handelt. - Kann spezifisch oder allgemein gefasst sein, je nach den Bedürfnissen des Vollmachtgebers.

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