Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
- **Patientenverfügung**: - Dokument, das Wünsche zur medizinischen Behandlung im Falle der Entscheidungsunfähigkeit festhält. - Regelt, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen. - Gilt für Situationen, in denen der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann (z.B. im Koma). - Wichtig, um den Willen des Patienten zu respektieren und Konflikte zu vermeiden. - **Vorsorgevollmacht**: - Bevollmächtigt eine Person, Entscheidungen in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten zu treffen. - Gilt auch bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers. - Ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Sinne des Vollmachtgebers handelt. - Kann spezifisch oder allgemein gefasst sein, je nach den Bedürfnissen des Vollmachtgebers.
Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Wenn der Vollmachtgeber bereits dement ist und somit nicht mehr geschäftsfähig oder einwilligungsfähig, kann er keine neue Vorsorgevollmacht mehr erteilen. Die Geschäftsfähigk... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Wenn ein Bevollmächtigter einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht seine Vollmacht nicht ausübt, hat das folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers**: Falls... [mehr]