Welche zwei Verfahren gibt es bei Ordnungswidrigkeiten?

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Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es zwei grundlegende Verfahren: 1. **Verwarnungsverfahren** Hierbei wird dem Betroffenen eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (z. B. Falschparken) vorgeworfen. Die Behörde bietet eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld an. Nimmt der Betroffene die Verwarnung an und zahlt das Verwarnungsgeld, ist das Verfahren erledigt. 2. **Bußgeldverfahren** Wird die Verwarnung nicht akzeptiert oder handelt es sich um eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Am Ende dieses Verfahrens steht meist ein Bußgeldbescheid, gegen den der Betroffene Einspruch einlegen kann. Diese beiden Verfahren sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.

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