Welche Strafe droht, wenn man in einem Landschaftsschutzgebiet verbotenerweise die Wege verlässt?

Antwort

Wer in einem Landschaftsschutzgebiet die Wege verlässt, obwohl dies ausdrücklich verboten ist, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Bundesland und den dort geltenden Naturschutzgesetzen sowie von den Umständen des Einzelfalls ab. Typischerweise liegen die Bußgelder für das unerlaubte Verlassen der Wege in Landschaftsschutzgebieten zwischen **25 und 250 Euro**. In besonders sensiblen Gebieten oder bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick in die jeweilige **Landschaftsschutzgebietsverordnung** oder das **Landesnaturschutzgesetz** des Bundeslandes, in dem sich das Gebiet befindet. Die zuständige Naturschutzbehörde oder das Ordnungsamt kann ebenfalls Auskunft geben.

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