Nenne eine im OR vorgesehene Vereinbarung, um die Erfüllung eines Vertrages abzusichern und Artikelnummer.

Antwort

Eine im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) vorgesehene Vereinbarung, um die Erfüllung eines Vertrages abzusichern, ist die Bürgschaft. Die relevanten Artikel im OR sind Artikel 492 bis 512. Hier ist der Link zum Schweizerischen Obligationenrecht: [OR - Obligationenrecht](https://www.admin.chc/de/classifiedilation/191100/index.html)

Kategorie: Recht Tags: OR Vereinbarung Vertrag
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