Ein Onkel schenkt seiner Nichte 500 € zur Begleichung einer Forderung. Ist dies nur rechtlich vorteilhaft nach § 110 BGB?

Antwort

In diesem Fall handelt es sich um eine Schenk, die zur Begleichung Forderung dient. § 110 BGB (Gesetz über die Erteilung von Rechtsgeschäften) ist eine rechtlich vorteilhafte Handlung dann gegeben, wenn sie Minderjährigen einen Vorteil verschafft, ohne dass er dafür eine Gegenleistung erbringen muss. Da die Nichte in diesem Fall durch die Schenkung von 500 € einen finanziellen Vorteil erhält, der zur Begleichung einer bestehenden Forderung verwendet wird, könnte man argumentieren, dass dies rechtlich vorteilhaft ist. Allerdings ist zu beachten, dass die Schenkung nicht nur einen Vorteil verschafft, sondern auch eine bestehende Verpflichtung (die Forderung) betrifft. Die rechtliche Bewertung könnte also differenziert ausfallen, je nachdem, ob die Nichte durch die Begleichung der Forderung in eine bessere rechtliche Position gelangt oder ob die Schenkung lediglich eine bestehende Schuld tilgt. Es wäre ratsam, im konkreten Fall auch die genauen Umstände und die rechtliche Beziehung zwischen Onkel und Nichte zu betrachten.

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