Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung eines Vertrags. Das bedeutet, dass ein Entwurf, der von einem Notar erstellt wurde, auch von einem anderen Notar verlesen und beurkundet werden kann. Allerdings ist der beurkundende Notar verpflichtet, den Vertrag eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass der Inhalt rechtlich korrekt und verständlich ist. Er haftet für die Beurkundung, unabhängig davon, wer den Entwurf erstellt hat. Es kann also sein, dass der beurkundende Notar Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, bevor er den Vertrag verliest und beurkundet. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Notarielle-T%C3%A4tigkeit/Beurkundung.php).
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]