Darf ein Notar einen Vertrag vorlesen, den ein anderer Notar erstellt hat?

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Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung eines Vertrags. Das bedeutet, dass ein Entwurf, der von einem Notar erstellt wurde, auch von einem anderen Notar verlesen und beurkundet werden kann. Allerdings ist der beurkundende Notar verpflichtet, den Vertrag eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass der Inhalt rechtlich korrekt und verständlich ist. Er haftet für die Beurkundung, unabhängig davon, wer den Entwurf erstellt hat. Es kann also sein, dass der beurkundende Notar Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, bevor er den Vertrag verliest und beurkundet. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Notarielle-T%C3%A4tigkeit/Beurkundung.php).

Kategorie: Recht Tags: Notar Vertrag Vorlesen

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