Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Das Neutralitätsgebot des Staates, insbesondere in religiösen und weltanschaulichen Fragen, ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich als einzelner Artikel formuliert. Es ergibt sich jedoch aus mehreren Artikeln, insbesondere: 1. **Artikel 4 GG** – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit Dieser Artikel schützt die Freiheit des Glaubens, des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie die ungestörte Religionsausübung. 2. **Artikel 3 GG** – Gleichheit vor dem Gesetz Hieraus folgt das Verbot der Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund des Glaubens oder der religiösen Anschauungen. 3. **Artikel 20 GG** – Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip Das Demokratieprinzip verlangt, dass der Staat allen Bürgern unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung offensteht. Das Neutralitätsgebot wird vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus diesen Artikeln abgeleitet. Es besagt, dass der Staat in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral bleiben muss und keine bestimmte Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen darf. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2003/08/rs20030803_2bvr143603.html) oder im [Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/).
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...