Wenn du als Mitkläger in die nächste Instanz gehen möchtest, bedeutet das, dass du gemeinsam mit anderen Klägern ein Urteil anfechten und Berufung oder Revision einlegen willst. Gr... [mehr]
Nein, als Nebenkläger bist du nicht verpflichtet, in die nächste Instanz mitzugehen. Es steht dir frei zu entscheiden, ob du Rechtsmittel (z. B. Berufung oder Revision) einlegen oder dich einem bereits eingelegten Rechtsmittel anschließen möchtest. Wenn du kein Rechtsmittel einlegst oder dich nicht anschließt, endet deine Beteiligung als Nebenkläger mit dem Abschluss der aktuellen Instanz. Beachte aber, dass du bestimmte Fristen einhalten musst, falls du dich doch entscheidest, in die nächste Instanz zu gehen. Es kann sinnvoll sein, dich hierzu anwaltlich beraten zu lassen.
Wenn du als Mitkläger in die nächste Instanz gehen möchtest, bedeutet das, dass du gemeinsam mit anderen Klägern ein Urteil anfechten und Berufung oder Revision einlegen willst. Gr... [mehr]
Das Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz im Strafprozessrecht, insbesondere im deutschen Recht, der es den Strafverfolgungsbehörden (vor allem der Staatsanwaltschaft) ermöglicht, von... [mehr]
Wenn du deinen Tod erfolgreich vortäuschst und das laufende Verfahren gegen dich deshalb eingestellt wird, handelt es sich um eine schwere Straftat. Die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen in De... [mehr]