Muss ich als Nebenkläger in die nächste Instanz mitgehen?

Antwort

Nein, als Nebenkläger bist du nicht verpflichtet, in die nächste Instanz mitzugehen. Es steht dir frei zu entscheiden, ob du Rechtsmittel (z. B. Berufung oder Revision) einlegen oder dich einem bereits eingelegten Rechtsmittel anschließen möchtest. Wenn du kein Rechtsmittel einlegst oder dich nicht anschließt, endet deine Beteiligung als Nebenkläger mit dem Abschluss der aktuellen Instanz. Beachte aber, dass du bestimmte Fristen einhalten musst, falls du dich doch entscheidest, in die nächste Instanz zu gehen. Es kann sinnvoll sein, dich hierzu anwaltlich beraten zu lassen.

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