Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Ja, eine GmbH & Co. KG muss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ihre Jahresabschlüsse offenlegen. Dies gilt auch für die Jahre, die vor der Anwachsung liegen. Die Offenlegungspflicht umfasst in der Regel den Jahresabschluss, den Lagebericht und gegebenenfalls den Prüfungsbericht. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...
Grundsätzlich müssen beim Verkauf von GmbH-Anteilen alle Vereinbarungen, die die Übertragung der Anteile betreffen, notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Das bedeutet: S...
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein...
Ja, für eine GmbH kann grundsätzlich auch eine Privatadresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Geschäf...