Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ja, eine GmbH & Co. KG muss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ihre Jahresabschlüsse offenlegen. Dies gilt auch für die Jahre, die vor der Anwachsung liegen. Die Offenlegungspflicht umfasst in der Regel den Jahresabschluss, den Lagebericht und gegebenenfalls den Prüfungsbericht. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]