Muss eine GmbH & Co. KG nach Anwachsung alte Jahre offenlegen?

Antwort

Ja, eine GmbH & Co. KG muss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ihre Jahresabschlüsse offenlegen. Dies gilt auch für die Jahre, die vor der Anwachsung liegen. Die Offenlegungspflicht umfasst in der Regel den Jahresabschluss, den Lagebericht und gegebenenfalls den Prüfungsbericht. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.

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