Muss ein Kunde 420€ bezahlen, obwohl im Kostenvoranschlag nur 120€ veranschlagt waren?

Antwort vom

Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen: 1. **Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags**: Wenn der Kostenvoranschlag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, darf der endgültige Preis nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Kunden überschritten werden. 2. **Überschreitung des Kostenvoranschlags**: Bei einer erheblichen Überschreitung (mehr als 20%) muss der Kunde in der Regel vorher informiert werden. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen und nur die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. 3. **Transparenz und Kommunikation**: Es ist wichtig, dass der Dienstleister den Kunden über mögliche Mehrkosten informiert, sobald diese absehbar sind. In deinem Fall wäre es ratsam, den Dienstleister zu kontaktieren und eine Erklärung für die erhebliche Abweichung zu verlangen. Gegebenenfalls kann auch rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Situation zu klären.

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