Muss ein Kunde 420€ bezahlen, obwohl im Kostenvoranschlag nur 120€ veranschlagt waren?

Antwort vom

Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen: 1. **Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags**: Wenn der Kostenvoranschlag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, darf der endgültige Preis nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Kunden überschritten werden. 2. **Überschreitung des Kostenvoranschlags**: Bei einer erheblichen Überschreitung (mehr als 20%) muss der Kunde in der Regel vorher informiert werden. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen und nur die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. 3. **Transparenz und Kommunikation**: Es ist wichtig, dass der Dienstleister den Kunden über mögliche Mehrkosten informiert, sobald diese absehbar sind. In deinem Fall wäre es ratsam, den Dienstleister zu kontaktieren und eine Erklärung für die erhebliche Abweichung zu verlangen. Gegebenenfalls kann auch rechtlicher Rat eingeholt werden, um die Situation zu klären.

Verwandte Fragen

Wie schreibe ich einen Brief, dass ich den Vertrag beenden möchte?

Du brauchst keinen komplizierten Brief: Entscheidend sind 4 Punkte – deine Daten, die Vertragsdaten, die eindeutige Kündigung und das Datum, zu dem beendet werden soll. Fehlt einer davon, w...

Wie schreibe ich eine Aufhebung eines Vertrags?

Eine Vertragsaufhebung schreibst du am besten als kurze, eindeutige Aufhebungsvereinbarung: Wer hebt welchen Vertrag zu welchem Datum auf, was gilt noch zu Zahlungen oder Leistungen, und dass beide Se...

Warum einen nichtigen Vertrag widerrufen?

Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...

Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit?

„Nichtigkeit“ ist der stärkere Fall: Ein Rechtsgeschäft gilt von Anfang an als rechtlich nicht existent. „Unwirksamkeit“ ist der Oberbegriff und umfasst auch Fäl...