Nenne zwei verschiedene Mehrheiten, die das GG vorsieht und erkläre, wann diese Anwendung finden.

Antwort

Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland sieht verschiedene Mehrheiten vor, die in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden. Zwei wichtige Mehrheiten sind: 1. **Einfache Mehrheit**: Diese Mehrheit wird erreicht, wenn mehr Stimmen für einen Vorschlag abgegeben werden als dagegen. Sie findet Anwendung bei den meisten Abstimmungen im Bundestag, beispielsweise bei der Verabschiedung von Gesetzen, die keine besonderen Anforderungen an die Mehrheit stellen. Hier genügt es, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für den Vorschlag stimmt. 2. **Zweidrittelmehrheit**: Diese Mehrheit ist erforderlich, wenn es um grundlegende Änderungen des Grundgesetzes geht, wie zum Beispiel bei der Änderung von Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) oder Artikel 20 (Demokratie und Rechtsstaatlichkeit). Eine Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates zustimmen müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass grundlegende Prinzipien der Verfassung nicht leichtfertig geändert werden können. Diese Mehrheiten sind entscheidend für die Stabilität und den Schutz der demokratischen Grundordnung in Deutschland.

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