Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
Die maximale Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Tag, an dem die Ordnungswidkeit begangen wurde. Ein Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung, sodass die Frist während des Verfahrens nicht weiterläuft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hemmt ebenfalls die Verjährung, bis über den Einspruch entschieden wurde. Auch die Akteneinsicht hat keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist, solange der Einspruch noch läuft. Es ist wichtig, die genauen Fristen und Regelungen im jeweiligen Fall zu beachten, da es Ausnahmen geben kann.
Ob das Bußgeld von der GmbH oder vom Geschäftsführer persönlich zu zahlen ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Bußgeldbescheid konkret richtet und aus welchem Grund... [mehr]
Wenn du bei einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder Bußgeldbescheid) „die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung“ beantragst, bede... [mehr]