Was ist die maximale Verjährungsfrist trotz Bußgeldbescheid? Hemmt der Einspruch und die Akteneinsicht dies?

Antwort

Die maximale Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Tag, an dem die Ordnungswidkeit begangen wurde. Ein Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung, sodass die Frist während des Verfahrens nicht weiterläuft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hemmt ebenfalls die Verjährung, bis über den Einspruch entschieden wurde. Auch die Akteneinsicht hat keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist, solange der Einspruch noch läuft. Es ist wichtig, die genauen Fristen und Regelungen im jeweiligen Fall zu beachten, da es Ausnahmen geben kann.

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