Nein. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat grundsätzlich **keine aufschiebende Wirkung** – die festgesetzte Steuer ist also **trotz Einspruch fristgerecht zu zahlen** (Grundsatz aus...
Die maximale Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Tag, an dem die Ordnungswidkeit begangen wurde. Ein Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung, sodass die Frist während des Verfahrens nicht weiterläuft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hemmt ebenfalls die Verjährung, bis über den Einspruch entschieden wurde. Auch die Akteneinsicht hat keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist, solange der Einspruch noch läuft. Es ist wichtig, die genauen Fristen und Regelungen im jeweiligen Fall zu beachten, da es Ausnahmen geben kann.
Nein. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat grundsätzlich **keine aufschiebende Wirkung** – die festgesetzte Steuer ist also **trotz Einspruch fristgerecht zu zahlen** (Grundsatz aus...
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc...