In Deutschland besteht während der Elternzeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Während dieser Zeit erhält der Elternteil Elterngeld, das vom Staat gezahlt wird. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit freizuhalten. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie z.B. bei einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wo eine Vergütung durch den Arbeitgeber möglich ist. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu klären.