Kann wegen schlechter Leistung während der Ausbildung der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?

Antwort

Ja, ein Ausbildungsvertrag kann von Seiten des Arbeitgebers wegen schlechter Leistung gekündigt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, und schlechte Leistung allein reicht in der Regel nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der Auszubildende trotz wiederholter Ermahnungen und Unterstützung keine Fortschritte macht. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich. Die genauen Regelungen können im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachgelesen werden.

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