Kann wegen schlechter Leistung während der Ausbildung der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?

Antwort

Ja, ein Ausbildungsvertrag kann von Seiten des Arbeitgebers wegen schlechter Leistung gekündigt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, und schlechte Leistung allein reicht in der Regel nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der Auszubildende trotz wiederholter Ermahnungen und Unterstützung keine Fortschritte macht. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich. Die genauen Regelungen können im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachgelesen werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie formuliert man eine Kündigung als Bevollmächtigter?

Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]

Wie kann man eine Kündigung beim Mieterverein Karlsruhe e. V. formulieren?

Hier findest du ein Muster für eine Kündigung an den Mieterverein Karlsruhe e. V., das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Vorname Nachname** Straße Hausnummer PLZ Ort... [mehr]

Was heißt: Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats?

Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]

Zu wann erfolgt die Kündigung bei einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, wenn die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wurde?

Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]