Ein Lehrvertrag braucht keine Kündigung, da es sich um einen befristeten Vertrag handelt. Stimmt das?

Antwort

Ein Lehrvertrag ist in der Regel ein befristeter Vertrag, der mit dem Ende der Ausbildung automatisch endet. Dennoch kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, beispielsweise bei schwerwiegenden Gründen oder wenn eine der Parteien die Bedingungen des Vertrags nicht einhält. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Vertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die je nach Land variieren können. In Deutschland beispielsweise gelten besondere Vorschriften im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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