Wenn ein Richter am Landgericht Beweismittel nicht zur Kenntnis nimmt und daraufhin ein Fehlurteil fällt, kann das gravierende rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland besteht die Pflicht des Gerichts, alle erheblichen Beweismittel zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (§ 286 ZPO – freie Beweiswürdigung). Wird ein Beweismittel übergangen oder ignoriert, kann dies einen sogenannten Verfahrensfehler (Verletzung des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG) darstellen. Mögliche Schritte: 1. **Berufung oder Revision:** Gegen das Urteil kann – je nach Verfahrensstand – Berufung oder Revision eingelegt werden. In der Begründung sollte der Verfahrensfehler (Nichtberücksichtigung von Beweismitteln) ausdrücklich gerügt werden. 2. **Verfassungsbeschwerde:** Wurde der Instanzenzug ausgeschöpft, kann in Ausnahmefällen auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden, wenn das rechtliche Gehör verletzt wurde. 3. **Dienstaufsichtsbeschwerde:** Unabhängig vom Rechtsmittel kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingereicht werden. Diese betrifft aber nur das dienstliche Verhalten, nicht die inhaltliche Entscheidung. **Wichtig:** Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, ob das übergangene Beweismittel tatsächlich entscheidungserheblich war und ob der Fehler für das Urteil ursächlich war. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/) oder auf [justiz.de](https://www.justiz.de/). Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch eine*n Fachanwalt*in für Zivilrecht oder Strafrecht, je nach Verfahrensart.