Ein persönlich eingeworfener Brief gilt grundsätzlich **nicht automatisch als zugestellt** und ist in der Regel **nicht gerichtsverwertbar** im Sinne eines sicheren Zugangsbeweises. Im deuts... [mehr]
Ein Kündigungsschreiben mit Hausverbot sollte klar und präzise formuliert sein. Hier ist ein Beispiel, wie ein solches Schreiben aussehen könnte: --- **[Dein Name/Dein Unternehmen]** **[Deine Adresse]** **[PLZ Ort]** **[Datum]** **[Name des Empfängers]** **[Adresse des Empfängers]** **[PLZ Ort]** **Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Erteilung eines Hausverbots** Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Empfängers], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos zum [Datum der Kündigung]. Die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Der Grund für die fristlose Kündigung ist [hier den Grund für die Kündigung angeben, z.B. wiederholte Verstöße gegen betriebliche Anweisungen, Diebstahl, etc.]. Darüber hinaus erteile ich Ihnen mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot für alle Räumlichkeiten und Grundstücke von [Name des Unternehmens]. Sie sind ab sofort nicht mehr berechtigt, das Firmengelände zu betreten. Sollten Sie gegen dieses Hausverbot verstoßen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Bitte geben Sie alle firmeneigenen Gegenstände, einschließlich [z.B. Schlüssel, Firmenausweis, Laptop], unverzüglich an [Name des Ansprechpartners] zurück. Die Rückgabe kann nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Position] [Dein Unternehmen] --- Es ist wichtig, dass das Schreiben sachlich und professionell bleibt. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.
Ein persönlich eingeworfener Brief gilt grundsätzlich **nicht automatisch als zugestellt** und ist in der Regel **nicht gerichtsverwertbar** im Sinne eines sicheren Zugangsbeweises. Im deuts... [mehr]
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]