Ja, Kündigungsfristen im Einzelarbeitsvertrag dürfen grundsätzlich abgeändert werden, solange sie den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die Mindestkündigungsfristen festlegen, und diese dürfen durch vertragliche Vereinbarungen nicht unterschritten werden. Es ist ratsam, die spezifischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Änderungen rechtlich zulässig sind.