Steht einem gekündigten Mitarbeiter mit 30 Tagen Urlaub der Urlaub für Dezember noch zu, obwohl er Ende November nicht mehr arbeitet?

Antwort

In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr bleibt bestehen, und nicht genommener Urlaub kann in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zum Ende der Kündigungsfrist genommen werden. Wenn der Mitarbeiter also bis Ende November arbeitet und im Dezember nicht mehr im Unternehmen ist, hat er Anspruch auf den Urlaub, den er bis zu diesem Zeitpunkt angesammelt hat. Sollte er seinen Urlaub nicht mehr nehmen können, muss der Arbeitgeber in der Regel den nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten. Es ist jedoch ratsam, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen zu prüfen, da dort abweichende Regelungen getroffen werden können.

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