Kündigungsschutzklage: Darf ich während der Klage weiterarbeiten oder muss ich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung einreichen?

Antwort

Während einer Kündigungsschutzklage darfst du in der Regel weiterarbeiten, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Kündigung ausgesprochen, die sofort wirksam ist. Wenn du jedoch eine Weiterbeschäftigung während des Verfahrens anstrebst, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitsgericht zu stellen. Dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Frage stellt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die besten Schritte zu unternehmen.

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