Wie lange nach der Schwangerschaft ist Kündigungsschutz?

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In Deutschland besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwangere Frauen und Mütter. Dieser Kündigungsschutz gilt während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. Das bedeutet, dass eine Kündigung während dieser Zeit grundsätzlich unzulässig ist, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen (z. B. schwere Pflichtverletzungen). Nach Ablauf dieser vier Monate kann eine Kündigung wieder erfolgen, jedoch gelten auch hier bestimmte Regelungen, die beachtet werden sollten.

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