Kündigungsfrist in Österreich bei stillschweigend verlängertem befristetem Mietvertrag?

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In Österreich gilt bei einer **stillschweigenden Verlängerung** eines befristeten **Wohnungsmietvertrags** im Anwendungsbereich des **MRG** grundsätzlich: - Der Vertrag **erneuert sich automatisch einmalig um 3 Jahre**, wenn nach Fristablauf einfach weitergemietet wird. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210215)) - Während dieser verlängerten Befristung kann der **Mieter** den Vertrag **nach Ablauf eines Jahres der verlängerten Dauer** kündigen. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210281)) - Die Kündigungsfrist beträgt **3 Monate zum Monatsletzten**. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210281)) Wichtig: - Das gilt nur für Mietverträge, die **voll oder teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG)** unterliegen. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210281)) - Bei **MRG-ausgenommenen** Verträgen gibt es diese gesetzliche vorzeitige Kündigungsmöglichkeit meist **nicht**, außer der Vertrag regelt etwas anderes. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210281)) - Für bereits **vor dem 1. Januar 2026** stillschweigend verlängerte Verträge bleibt diese bisherige 3-Jahres-Regel anwendbar. ([wko.at](https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/befristungsmoeglichkeiten-miete-pacht-geschaeftsraeume)) Kurz gesagt: **meist 3 Monate zum Monatsletzten, aber erst nach 1 Jahr der stillschweigenden Verlängerung**. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/Seite.210281))

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