Muss ein Mietvertrag immer am 1. eines Monats beginnen?

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**Nein. Ein Mietvertrag muss nicht am 1. eines Monats beginnen; der Beginn kann grundsätzlich auf jeden beliebigen Kalendertag gelegt werden. Entscheidend ist nur, was im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.** In der Praxis startet ein Mietverhältnis oft zum 1., weil Miete, Nebenkosten und Abrechnungen dann einfacher laufen. Rechtlich zwingend ist das aber nicht. ## Was das konkret bedeutet Wenn im Vertrag zum Beispiel der 15. Mai steht, dann beginnt das Mietverhältnis auch genau an diesem Tag. Ab dann bestehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten: Du darfst die Wohnung nutzen, und ab diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich auch Miete geschuldet. Für den ersten Monat wird dann meist nur anteilig gezahlt, wenn der Vertrag nicht am Monatsersten beginnt. Üblich ist eine taggenaue oder vertraglich geregelte anteilige Berechnung. ## Wichtiger Unterschied Der **Vertragsbeginn** ist nicht automatisch dasselbe wie die **Mietzahlung zum Monatsanfang**. Es kann also sein, dass ein Vertrag am 15. beginnt, die laufende Miete aber trotzdem jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig ist. Entscheidend ist außerdem, ob im Vertrag wirklich der Mietbeginn genannt ist oder nur die Schlüsselübergabe. Beides fällt oft zusammen, muss es aber nicht. ## Praktisch wichtig Ein krummer Starttermin ist vor allem bei drei Punkten relevant: - anteilige Miete im ersten Monat - Beginn der Kündigungsfristen - Übergabeprotokoll, Schlüssel und Zustand der Wohnung Gerade bei der Kündigungsfrist wird oft falsch gedacht: Nicht der 1. des Monats ist entscheidend, sondern der vereinbarte Vertragsbeginn und die gesetzlichen bzw. vertraglichen Fristen. Die rechtliche Grundlage zur Mietzahlung und Fälligkeit findest du im [BGB § 556b](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html). Eine gute amtliche Übersicht zu allgemeinen Mietthemen bietet auch https://www.gesetze-im-internet.de. **Kurz gesagt: Der Mietvertrag kann an jedem Tag beginnen. Der 1. des Monats ist nur üblich, nicht vorgeschrieben.**

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