Wie funktioniert die Entgeltfortzahlung bei Krankheit in Österreich?

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**In Österreich bekommst du bei Krankheit grundsätzlich weiter Lohn bzw. Gehalt: meist 6 Wochen voll, danach je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses noch 4 Wochen halb; bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist es günstiger.** ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991434)) ## Das gilt konkret Der Grundanspruch bei Krankheit oder Unglücksfall beträgt **6 Wochen volles Entgelt**. Abhängig davon, wie lange du schon im Betrieb bist, verlängert sich dieser Anspruch auf **8, 10 oder 12 Wochen voll**; danach gibt es jeweils noch **4 Wochen halbes Entgelt**. Das gilt heute für Arbeitnehmer in Österreich weitgehend einheitlich. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991434)) Wichtig ist der praktische Punkt: Der Anspruch läuft **nicht unbegrenzt pro Krankmeldung**, sondern wird innerhalb des maßgeblichen Arbeitsjahres zusammengerechnet. Wer also mehrmals im selben Arbeitsjahr krank ist, verbraucht denselben Topf. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=1&FassungVom=2026-02-20&Gesetzesnummer=10008069&Paragraf=8&ShowPrintPreview=True&Uebergangsrecht=)) ## Wovon die Dauer abhängt Entscheidend ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses: - **bis 1 Jahr:** 6 Wochen voll + 4 Wochen halb - **ab 1 Jahr:** 8 Wochen voll + 4 Wochen halb - **ab 15 Jahren:** 10 Wochen voll + 4 Wochen halb - **ab 25 Jahren:** 12 Wochen voll + 4 Wochen halb ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991434)) Bei **Arbeitsunfall oder Berufskrankheit** besteht grundsätzlich ein Anspruch auf **8 Wochen volles Entgelt**; auch dieser erhöht sich mit längerer Betriebszugehörigkeit. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991434)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Wenn du **neu eingetreten** bist und dein Dienstverhältnis im Kalenderjahr des Eintritts **weniger als 6 Monate** dauert, hast du unter dem EFZG oft **nur den halben Anspruch**. Das ist einer der Punkte, die in vielen Kurzantworten fehlen, praktisch aber sehr relevant sind. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=1&FassungVom=2026-04-21&Gesetzesnummer=10008308&Paragraf=2&Uebergangsrecht=)) Keinen Anspruch gibt es, wenn du die Arbeitsverhinderung **vorsätzlich oder grob fahrlässig** selbst herbeigeführt hast. ([ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=1&FassungVom=2026-04-21&Gesetzesnummer=10008308&Paragraf=2&Uebergangsrecht=)) ## Was du tun musst Du musst die Krankheit dem Arbeitgeber **unverzüglich melden**. Eine ärztliche Bestätigung kann verlangt werden; Details hängen auch vom Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag ab. Wenn der Arbeitgeber während der Krankheit kündigt, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die gesetzliche Dauer grundsätzlich bestehen. ([ris.bka.gv.at](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008308))

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