Kann der Arbeitgeber die Kündigungsfrist auf drei Monate festlegen?

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Ja, der Arbeitgeber kann die Kündigungsfrist auf drei Monate festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer geltenden Betriebsvereinbarung so vereinbart wurde. Allerdings müssen die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen beachtet werden, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Eine längere Kündigungsfrist kann jedoch vertraglich vereinbart werden.

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