Kann der Arbeitgeber die Kündigungsfrist auf drei Monate festlegen?

Antwort vom

Ja, der Arbeitgeber kann die Kündigungsfrist auf drei Monate festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer geltenden Betriebsvereinbarung so vereinbart wurde. Allerdings müssen die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen beachtet werden, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Eine längere Kündigungsfrist kann jedoch vertraglich vereinbart werden.

Verwandte Fragen

Darf ich während einer Krankschreibung Bildungsurlaub machen?

Nein – während einer Krankschreibung solltest du grundsätzlich keinen Bildungsurlaub antreten, wenn du wegen der Krankheit an der Maßnahme nicht teilnehmen kannst; dann „ve...

Ab wann gilt die Krankschreibung ab dem ersten Tag?

Ein eigenes neues „Gesetz ab dem ersten Tag“ gibt es nicht: In Deutschland darf der Arbeitgeber die Krankschreibung schon lange ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Standardmäß...

Sind alle Personen, die aufgrund eines Dienstvertrags tätig sind, Arbeitnehmer/innen?

Nein. Wer aufgrund eines Dienstvertrags arbeitet, ist nicht automatisch Arbeitnehmer. Entscheidend ist nicht der Vertragsname, sondern ob die Person persönlich abhängig und weisungsgebunden...

Darf ein deutsches Unternehmen von einem französischen Bewerber eine Geburtsurkunde verlangen?

Eine Geburtsurkunde schon im Bewerbungsverfahren innerhalb von 3 Tagen zu verlangen, ist in der Regel nicht normal und oft auch nicht erforderlich. Der Bewerber muss so ein Dokument nicht vorschnell s...