Ab wann kann eine Krankheit als Kündigungsgrund gelten?

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Eine Krankheit kann als Kündigungsgrund gelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland sind dies insbesondere: 1. **Negative Gesundheitsprognose**: Es muss eine negative Prognose vorliegen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig oder langfristig krank sein wird. 2. **Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen**: Die Krankheit muss zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führen, z.B. durch häufige Fehlzeiten oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. 3. **Interessenabwägung**: Eine Interessenabwägung muss ergeben, dass die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen. Diese Kriterien werden im Rahmen der sogenannten "krankheitsbedingten Kündigung" geprüft. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, z.B. durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Versetzung. Weitere Informationen können beim Bundesarbeitsgericht oder in arbeitsrechtlichen Fachbüchern gefunden werden.

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