§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
Wenn nach 10 Jahren festgestellt wird, dass ein anderer Mann der leibliche Vater eines Kindes ist, können auf den leiblichen Vater verschiedene Kosten und Verpflichtungen zukommen. Die wichtigsten Punkte sind: **1. Unterhaltspflicht:** Der leibliche Vater ist grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem seine Vaterschaft festgestellt wird, unterhaltspflichtig. Eine rückwirkende Unterhaltspflicht besteht in der Regel nur für die letzten drei Jahre vor der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs (§ 1613 BGB). Das bedeutet, dass der leibliche Vater für maximal drei Jahre rückwirkend Unterhalt zahlen muss, sofern der Unterhaltsanspruch rechtzeitig geltend gemacht wurde. **2. Laufender Unterhalt:** Ab Feststellung der Vaterschaft muss der leibliche Vater den laufenden Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Vaters. **3. Regressforderungen:** Hat ein anderer Mann (z.B. der rechtliche Vater) in der Vergangenheit Unterhalt gezahlt, kann dieser unter Umständen vom leiblichen Vater Rückzahlung verlangen (§ 1607 BGB). Auch hier gilt meist eine Begrenzung auf die letzten drei Jahre. **4. Gerichtskosten und Anwaltskosten:** Für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren und eventuelle Unterhaltsklagen können Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen. Wer diese Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. **5. Sonstige Kosten:** Eventuell können Kosten für Gentests (Vaterschaftstests) entstehen, falls diese nicht von der Justizkasse übernommen werden. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Einzelfall ab (Einkommen, Unterhaltshöhe, Verfahrenskosten). - Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/) oder bei [familienrecht.net](https://www.familienrecht.net/vaterschaft/).
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]
Die Dauer der Unterhaltszahlung nach einer Scheidung hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom sogenannten nachehelichen Unterhalt (§ 1570 ff. BGB). Bei einer Ehe... [mehr]
In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]