Sind Kosten für Streusalz über Straßenreinigung umlagefähig?

Antwort

Ja, die Kosten für Streusalz können in der Regel über die Straßenreinigung auf die Anlieger umgelegt werden. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen kommunalen Satzungen und Regelungen. In vielen Gemeinden sind die Kosten für die Straßenreinigung, einschließlich der Winterdienstkosten wie Streusalz, umlagefähig, solange dies in der Satzung entsprechend festgelegt ist. Es ist ratsam, die spezifischen Bestimmungen der Gemeinde zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Umlage rechtmäßig ist.

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