Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Ein kirchliches Gerichtsverfahren wird oft als "Kirchengericht" oder "Kirchliches Gericht" bezeichnet. In der römisch-katholischen Kirche gibt es beispielsweise das "Kirchliche Ehegericht" oder das "Diözesangericht", das sich mit Fragen des Kirchenrechts befasst. Diese Gerichte behandeln Angelegenheiten wie Eheannullierungen, Disziplinarverfahren gegen Kleriker und andere kirchenrechtliche Fragen. In der evangelischen Kirche gibt es ebenfalls kirchliche Gerichte, die sich mit innerkirchlichen Streitigkeiten und Disziplinarangelegenheiten befassen. Diese Gerichte arbeiten nach den jeweiligen kirchlichen Ordnungen und Gesetzen. Weitere Informationen zu kirchlichen Gerichtsverfahren in der römisch-katholischen Kirche findest du hier: [Kirchliches Gericht](https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht). Für die evangelische Kirche kannst du hier nachlesen: [Kirchengericht (Evangelische Kirche)](https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht_(Evangelische_Kirche_in_Deutschland)).
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]