Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]
Ja, in Spanien ist nachehelicher Unterhalt einkommensteuerpflichtig. Der Empfänger des Unterhalts muss diesen als Einkommen in seiner Steuererklärung angeben, während der zahlende Ex-Partner den Unterhalt in der Regel als abzugsfähige Ausgabe geltend machen kann. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen und Regelungen zu verstehen.
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]