Im vergaberechtlichen Sinne wird ein Zulieferer nicht automatisch als Nachunternehmer betrachtet. Ein Nachunternehmer ist in der Regel ein Unternehmen, das im Auftrag des Hauptunternehmers Leistungen erbringt, während ein Zulieferer in erster Linie Materialien oder Produkte liefert. Die genaue Einordnung kann jedoch von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und den Anforderungen der Vergabeverordnung abhängen. Es ist wichtig, die jeweiligen Verträge und die Definitionen im Vergaberecht zu berücksichtigen, um eine klare Abgrenzung zu treffen.