Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]
Das CE-Zeichen (oft fälschlich als „Zertifikat“ bezeichnet, tatsächlich handelt es sich um eine Konformitätserklärung) muss immer vom Inverkehrbringer, also demjenigen, der das Produkt erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt bringt, ausgestellt werden. Der Inverkehrbringer trägt die volle Verantwortung dafür dass das Produkt geltenden EU-Richtlinien entspricht. Ein Zulieferer kann dem Inverkehrbringer zwar technische Unterlagen, Prüfberichte oder Konformitätsnachweise zur Verfügung stellen, aber die eigentliche CE-Kennzeichnung und die dazugehörige EU-Konformitätserklärung müssen auf den Namen und die Verantwortung des Inverkehrbringers ausgestellt werden. Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking_de Zusammengefasst: Das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung müssen immer vom Inverkehrbringer stammen, nicht vom Zulieferer.
Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]