Definiere Informationelle Selbstbestimmung und stelle einen Bezug zu Art 1 und 2 des GG her.

Antwort

Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet das Recht des Einzelnen, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten er preisgibt und wie diese verwendet werden. Dieser Begriff steht in engem Zusammenhang mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes (GG), die die Würde des Menschen und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren, da die Kontrolle über persönliche Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrung der Menschenwürde und der individuellen Freiheit ist.

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