Enthält der zweite Abschnitt 3. Buch HGB Vorschriften für den Jahresabschluss von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen?

Antwort

Ja, der zweite Abschnitt des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) enthält spezielle Vorschriften für den Jahresabschluss von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Diese Vorschriften ergänzen die allgemeinen Regelungen des HGB und berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen verbunden sind.

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