Welche Bestattungsvorschriften sind bei einer Beerdigung in Österreich zu beachten?

Antwort

In Österreich gelten für Bestattungen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Länder fällt. Hier sind die wichtigsten allgemeinen Punkte, die du beachten solltest: 1. **Bestattungspflicht**: Nach dem Tod besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Die Leiche muss innerhalb einer bestimmten Frist (meist 48 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes) bestattet werden. 2. **Bestattungsarten**: Erlaubt sind in Österreich grundsätzlich die Erdbestattung, Feuerbestattung (Kremation) und in manchen Bundesländern auch alternative Bestattungsformen wie Naturbestattungen (z.B. Waldbestattung, Donaubestattung). Die Seebestattung ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. 3. **Friedhofszwang**: In den meisten Bundesländern besteht Friedhofszwang, das heißt, die Beisetzung der sterblichen Überreste (auch der Asche) muss auf einem dafür vorgesehenen Friedhof oder einer genehmigten Bestattungsanlage erfolgen. Ausnahmen (z.B. Ascheverstreuung) sind nur unter bestimmten Bedingungen und meist mit behördlicher Genehmigung möglich. 4. **Bestattungsunternehmen**: Die Durchführung der Bestattung erfolgt in der Regel durch ein konzessioniertes Bestattungsunternehmen. 5. **Todesbescheinigung und Anzeige**: Vor der Bestattung muss ein Arzt den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Der Todesfall ist beim Standesamt zu melden. 6. **Sargpflicht**: Für die Erdbestattung besteht Sargpflicht. Auch bei der Feuerbestattung ist in der Regel ein Sarg für die Einäscherung vorgeschrieben. 7. **Religiöse und individuelle Wünsche**: Religiöse oder individuelle Wünsche können berücksichtigt werden, solange sie mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind. 8. **Kosten**: Die Kosten für die Bestattung sind von den Erben bzw. den Angehörigen zu tragen. **Wichtiger Hinweis:** Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern (z.B. Wien, Niederösterreich, Steiermark, Tirol etc.) unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, die genauen Vorschriften bei der zuständigen Gemeinde, dem Magistrat oder einem Bestattungsunternehmen vor Ort zu erfragen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Bestattung Wien](https://www.bestattungwien.at/) oder beim [Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz](https://www.sozialministerium.at/). Für eine individuelle Bestattungsvorsorge empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung bei einem Bestattungsunternehmen oder einer Vorsorgeeinrichtung.

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