In Österreich gelten für Bestattungen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Länder f... [mehr]
In Rheinland-Pfalz – wie in ganz Deutschland – unterliegt der Umgang mit der Asche Verstorbener dem sogenannten Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche grundsätzlich auf einem Friedhof oder in bestimmten genehmigten Bestattungswäldern beigesetzt werden muss. Individuelle Aufbewahrungen oder alternative Verwendungen, wie das Pressen der Asche in eine Vinyl-Schallplatte, sind nach deutschem Bestattungsrecht nicht erlaubt. Solche besonderen Erinnerungsformen, wie die Herstellung einer Schallplatte mit Asche, sind in Deutschland also nicht zulässig. In einigen anderen Ländern, etwa in der Schweiz oder den Niederlanden, gibt es liberalere Regelungen. Manche deutsche Bestatter bieten daher an, die Urne ins Ausland zu überführen, um dort eine solche alternative Bestattungsform zu ermöglichen. Die Rückführung der Schallplatte nach Deutschland wäre jedoch rechtlich problematisch, da auch hier der Friedhofszwang gilt. Weitere Informationen zum Thema findest du beispielsweise auf den Seiten des [Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz](https://mastd.rlp.de/de/themen/soziales/bestattungswesen/) oder bei [Bestattungsrecht.de](https://www.bestattungsrecht.de/). **Fazit:** In Rheinland-Pfalz ist es nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen in eine Vinyl-Schallplatte pressen zu lassen und diese privat aufzubewahren.
In Österreich gelten für Bestattungen verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, da das Bestattungswesen in die Kompetenz der Länder f... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen in eine Schallplatte (Vinyl) pressen zu lassen. Das deutsche Bestattungsrecht ist sehr streng und unterliegt dem so... [mehr]