Darf man in Deutschland die Asche eines Verstorbenen in eine Vinyl-Schallplatte pressen?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen in eine Schallplatte (Vinyl) pressen zu lassen. Das deutsche Bestattungsrecht ist sehr streng und unterliegt dem sogenannten Friedhofszwang. Das bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen in der Regel auf einem Friedhof oder in bestimmten zugelassenen Anlagen (wie Kolumbarien oder Friedwäldern) beigesetzt werden muss. Das Pressen der Asche in eine Schallplatte, wie es beispielsweise von Unternehmen im Ausland angeboten wird, ist in Deutschland nicht zulässig. Wer dennoch eine solche Bestattungsform wünscht, müsste die Einäscherung und die weitere Verarbeitung der Asche in einem Land durchführen lassen, in dem dies erlaubt ist (z. B. in der Schweiz oder den Niederlanden). Die Rückführung der so entstandenen Schallplatte nach Deutschland kann jedoch rechtliche Probleme mit sich bringen, da die Einfuhr und der Besitz von Totenasche in privater Form in Deutschland ebenfalls nicht gestattet sind. Weitere Informationen zum Thema findest du beispielsweise beim [Bundesverband Deutscher Bestatter](https://www.bestatter.de/) oder auf den Seiten der jeweiligen Landesbestattungsgesetze.

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