Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ein Rückgriff auf das Privatvermögen eines GmbH-Eigners ist grundsätzlich nicht möglich, da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmb) eine eigenständige juristische Person ist und die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Durchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter möglich sein kann: 1. **Durchgriffshaftung (Haftungsdurchgriff)**: Wenn die Trennung zwischen der GmbH und den Gesellschaftern missbraucht wird, z.B. bei Vermögensvermischung oder bei einer Unterkapitalisierung der GmbH, kann ein Gericht entscheiden, dass die Gesellschafter persönlich haften. 2. **Persönliche Bürgschaften**: Wenn ein Gesellschafter persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH bürgt, kann er im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH in Anspruch genommen werden. 3. **Insolvenzverschleppung**: Wenn die Geschäftsführer der GmbH die Insolvenz nicht rechtzeitig anmelden, können sie persönlich haftbar gemacht werden. 4. **Deliktische Haftung**: Wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer durch sein persönliches Verhalten (z.B. Betrug oder andere unerlaubte Handlungen) Schaden verursacht, kann er persönlich haftbar gemacht werden. 5. **Vertragsverletzungen**: Wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich Verträge abschließt und diese verletzt, kann er persönlich haftbar gemacht werden. Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst und bedürfen in der Regel einer gerichtlichen Entscheidung.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]