Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Ja, es gibt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sogenannte „Ewigkeitsklauseln“, die selbst mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nicht aufgehoben oder geändert werden können. Konkret ist dies in **Artikel 79 Absatz 3 GG** geregelt. Dort heißt es: > „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Das bedeutet: - **Artikel 1 GG** (Schutz der Menschenwürde und Grundrechte) - **Artikel 20 GG** (Staatsstrukturprinzipien: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Widerstandsrecht) Diese Grundsätze dürfen **niemals** abgeschafft oder in ihrem Wesensgehalt verändert werden – auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit. Weitere Informationen findest du direkt im [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html).
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Die Frist für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht beträgt grundsätzlich **einen Monat** (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Diese Frist beginnt mit der Zustel... [mehr]
In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit als Grundrecht und ist im Grundgesetz (Artikel 5) verankert. Das bedeutet, grundsätzlich darf jede Person ihre Meinung frei äußern – in W... [mehr]