Grundgesetz Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20?

Antwort

Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt die Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland und lautet in den relevanten Absätzen: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Diese Artikel sind zentrale Bestandteile des Grundgesetzes und definieren die Bindung der Staatsgewalten an die Grundrechte sowie die grundlegenden Prinzipien der deutschen Staatsordnung.

Kategorie: Recht Tags: Grundgesetz Artikel Absatz
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