Nein, pauschal wegen „zu teuer“ darf sie das nicht. Bei polizeilichen Vernehmungen muss das Ergebnis der Ermittlungsmaßnahme jedenfalls aktenkundig gemacht werden; für Beschuldi...
Kann man das Grundbuch selbst einsehen und Geld sparen (§ 12 GBO)?
Antwort vomJa, das stimmt. Nach § 12 des Grundbuchordnung (GBO) hat jeder das Recht, das Grundbuch einzusehen. Das bedeutet, dass eine Person selbstständig Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer abrufen kann, ohne dafür einen Notar oder einen anderen Dienstleister in Anspruch nehmen zu müssen. Dadurch kann man in der Tat Kosten sparen, wenn man die Informationen selbst beschafft. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einsichtnahme in das Grundbuch in der Regel nur in den dafür vorgesehenen Amtsgerichten möglich ist.
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