Die 75 Rappen pro Kilometer sind in der Schweiz ab 1. Januar 2026 grundsätzlich ein Pauschalansatz bzw. Höchstansatz für die steuerlich anerkannte Kilometerentschädigung bei Autos...
Gilt das auch für die Schweiz?
Antwort vomOhne den vorherigen Kontext ist das nicht eindeutig beantwortbar. Für die **Schweiz** gilt oft **nicht automatisch** dasselbe wie für **Deutschland**, weil die Schweiz ein eigenes Rechtssystem und eigene Regeln hat. Das betrifft zum Beispiel **Steuern, Arbeitsrecht, Datenschutz, Verbraucherschutz, Führerscheinregeln oder Feiertage**. Kurz: **Nein, nicht automatisch. Für die Schweiz muss man die jeweilige Schweizer Regel separat prüfen.**
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