Gesetzliche Vorschriften für Verbote von Verträgen

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Gesetzliche Vorschriften, die Verträge verbieten oder deren Wirksamkeit einschränken, finden sich in verschiedenen Gesetzen. Hier sind einige wichtige Beispiele: 1. **BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)**: - § 134 BGB: Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nichtig. - § 138 BGB: Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind ebenfalls nichtig. 2. **StGB (Strafgesetzbuch)**: - Bestimmungen, die bestimmte Handlungen unter Strafe stellen, können auch zur Nichtigkeit von Verträgen führen, die diese Handlungen zum Gegenstand haben. 3. **Gesetze zu speziellen Bereichen**: - **Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)**: Verträge, die gegen die Vorschriften des UWG verstoßen, können ebenfalls unwirksam sein. - **Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften**: Verträge, die unter bestimmten Umständen abgeschlossen werden, können widerrufen werden. 4. **Spezielle Regelungen**: - Verträge, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz oder das Arbeitsrecht verstoßen, können ebenfalls nichtig sein. Diese Vorschriften dienen dem Schutz von Interessen der Allgemeinheit und der Wahrung von Rechtsordnung und Moral.

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Verbot Vorschrift

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